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Südkorea schränkt private Treffen und Öffnungszeiten wieder stärker ein

Write: 2021-12-16 14:02:20

Thumbnail : YONHAP News

Die Regierung hat die Rückkehr zu einem normalen Alltag ausgesetzt und die Regeln zur sozialen Distanzierung stark verschärft. 

Ab Samstag bis zum 2. Januar dürfen sich landesweit maximal vier Personen privat treffen. Jedoch gelten für zusammenlebende Familienangehörige, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderung weiter Ausnahmen. 

In Restaurants und Cafés dürfen bis zu vier Personen, die wenigstens ihre zweite Impfung hinter sich haben, in einer Gruppe zusammenkommen. Ungeimpfte dürfen sich dort allein aufhalten oder einen Abhol- und Lieferdienst in Anspruch nehmen. 

Wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf ebenfalls an einem solchen Treffen teilnehmen. Das gilt auch für unter 18-Jährige, Genesene und Menschen, die ein ärztliches Attest haben, dass sie sich nicht impfen lassen können. 

Unterhaltungseinrichtungen, Restaurants, Cafés, Karaoke-Hallen, Badehäuser und Indoor-Sportanlagen sollen schon um 21 Uhr schließen. Kinos, Konzerthallen und Internetcafés dürfen bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Von der Beschränkung sind jedoch private Lerninstitute für Jugendliche ausgenommen. 

Die Regierung versprach Abfindungen für Schäden von Kleinunternehmern und Selbstständigen infolge der Maßnahmen. 

Ministerpräsident Kim Boo-kyum sagte, die Regierung wolle neben dem Verlustausgleich für unmittelbare Schäden infolge der Beschränkung der Öffnungszeiten auch in Bezug auf reale Schwierigkeiten als Folge der Erweiterung des Impfpass-Programms größere Unterstützung anbieten. 

Auch die Eindämmungsregeln für große Veranstaltungen und Versammlungen werden verschärft. 

An einer Veranstaltung und Versammlung dürfen bis zu 49 Personen unabhängig vom Impfstatus teilnehmen. Bei einer Teilnehmerzahl ab 50 dürfen bis zu 299 Personen, die wenigstens die zweite Impfung bekommen haben, zusammenkommen. 

Zu einer Hochzeit dürfen bis zu 250 Personen kommen, sollte dabei die Zahl der Ungeimpften 49 nicht übertreffen. Alternativ können bis zu 50 Personen unabhängig vom Impfstatus anwesend sein. 

Zu einer Feier zum ersten Geburtstag und einer Bestattungsfeier dürfen höchstens 49 Personen unabhängig vom Impfstatus kommen. Bei einer Teilnehmerzahl ab 50 sind bis zu 299 Geimpfte erlaubt.

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