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Menschenrechtskommission rät zur Ausweitung des Arbeitsnormengesetzes auf Kleinstbetriebe

Write: 2022-10-25 15:57:31

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Die Nationale Menschenrechtskommission hat dazu geraten, den Anwendungsbereich des Arbeitsnormengesetzes auf alle Geschäfte oder Betriebe zu erweitern, die Arbeiter beschäftigen. 

Das Arbeitsnormengesetz solle nicht nur für Betriebe mit mindestens fünf Vollzeitbeschäftigten, sondern auch für solche mit weniger als fünf Vollzeitbeschäftigten gelten, hieß es heute. 

Die Betriebe mit weniger als fünf Vollzeitmitarbeitern fallen nicht unter einige Bestimmungen des Gesetzes, weil sie nicht in der Lage seien, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen. Dazu zählen die maximale Wochenarbeitszeit von 52 Stunden und das Gesetz zur Verhinderung von Mobbing am Arbeitsplatz.

Solche Bestimmungen sind auch im Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgesehen. 

Die Menschenrechtskommission wies darauf hin, dass laut den Daten des Statistikamtes aus dem Jahr 2019 die Zahl der Beschäftigten bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern etwa 19 Prozent aller Arbeitnehmer ausmache. 

Das heiße, dass jeder fünfte Arbeitnehmer bei solchen Betrieben beschäftigt sei. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen hänge daher von der Erweiterung der Anwendung des Arbeitsnormengesetzes ab, hieß es zur Begründung.

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