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Berufungsgericht erkennt Eigentum japanischen Tempels an buddhistischer Statue aus Goryeo an

Write: 2023-02-02 14:48:27

Thumbnail : YONHAP News

Ein Berufungsgericht hat das Eigentumsrecht eines japanischen Tempels an einer buddhistischen Statue aus Goryeo anerkannt, die von Dieben nach Südkorea zurückgebracht worden war. 

Damit wurde das Urteil in erster Instanz aufgehoben. 

Die sitzende Avalokiteshvara-Statue aus vergoldetem Bronze aus der Goryeo-Zeit wurde im Jahr 2012 von Dieben aus einem Tempel in Japan gestohlen und nach Südkorea geschmuggelt. 

Die südkoreanische Regierung wollte die Statue an Japan zurückgeben. Im Inneren der Statue wurde jedoch ein Dokument gefunden, nach dem die Statue am Tempel Buseok in Seoju gefertigt worden sei. Seoju ist ein alter Name der Stadt Seosan in der koreanischen Provinz Süd-Chungcheong. 

Daraufhin begann ein Rechtsstreit zwischen dem Tempel Buseok in Seosan und der Regierung um das Eigentumsrecht. Ein Gericht in erster Instanz erkannte an, dass die Statue seinerzeit von japanischen Piraten geplündert und nach Japan gebracht worden war, und urteilte zugunsten des Tempels Buseok. 

Das Richtergremium in der Berufungsinstanz kam jedoch nun, sechs Jahre später, zu einem anderen Schluss. Das Obergericht Daejeon wies die Forderung des Tempels Buseok ab und urteilte, dass das Eigentumsrecht bei Japan liege. 

Das Richtergremium teilte mit, dass der derzeitige Tempel Buseok kaum als derselbe Tempel wie der Tempel Buseok in der Goryeo-Zeit gesehen werden könne, an dem die Statue hergestellt worden war. 
 
Die Richter meinten, es gebe zwar Beweise dafür, dass die Statue von japanischen Piraten geplündert und nach Japan gebracht worden war. Sie urteilten jedoch, dass die Ersitzungsfrist von 20 Jahren abgelaufen sei, weil die Statue vor dem Diebstahl 2012 60 Jahre lang in dem japanischen Tempel gewesen sei. 

Das Richtergremium fügte hinzu, dass über die Rückgabe des Kulturguts im Einklang mit dem Völkerrecht oder dem Übereinkommen über die Rückgabe von Kulturobjekten entschieden werden sollte.  

Der Tempel Buseok teilte die Absicht mit, Revision einzulegen.

Mönch Wonwoo, ehemaliger Obermönch des Tempels, sagte, dass das Urteil sehr bedauerlich sei. Man wünsche sich mutige Richter. 

Die japanische Regierung kündigte nach der Urteilsfällung an, die südkoreanische Regierung um eine baldige Rückgabe der Statue bitten zu wollen. 

Die Statue wird seit zehn Jahren im Nationalen Forschungsinstitut für Kulturerbe in Daejeon aufbewahrt.

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