Schwangere können nun so früh wie möglich Auskunft über das Geschlecht ihres Kindes erhalten.
Das Verfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die gesetzliche Bestimmung, wonach Ärzte vor der 32. Schwangerschaftswoche darüber nicht Auskunft geben können, verfassungswidrig ist.
Artikel 20 Absatz 2 des Medizinrechts wurde von sechs der neun Richter als verfassungswidrig eingestuft, während drei Richter daran festhalten wollten. Die Entscheidung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Verbot der Bekanntmachung des Geschlechts eines Ungeborenen war eingeführt worden, um Abtreibungen weiblicher Föten aufgrund der Bevorzugung von Jungen zu verhindern.
Das Verfassungsgericht hatte 2008 entschieden, dass das Verbot der Bekanntmachung des Geschlechts während der gesamten Schwangerschaft nicht verfassungskonform ist. 2009 wurde ein Alternativgesetz erlassen, nach dem nach der 32. Schwangerschaftswoche gegenüber den Eltern das Geschlecht des Fötus bekannt gemacht werden darf.