Die Regierung berät über Erleichterungen für Ärzte bei möglichen Behandlungsfehlern.
Bei einer Sitzung am Dienstag zur Reaktion auf kollektive Maßnahmen in der Ärzteschaft wurde ein Sondergesetz zu Behandlungsfehlern zur Sprache gebracht. Demnach sollen Mediziner nach Kunstfehlern nicht strafrechtlich belangt werden können.
Gesundheitsminister Cho Kyu-hong sagte zum Auftakt der Sitzung, dass Rechtsstreitigkeiten wegen Kunstfehlern eine Belastung sowohl für Patienten als auch Ärzte darstellten. Patienten hätten wegen langen Klagen zu leiden und Ärzte scheuten vor wichtigen Eingriffen zurück, wenn ein rechtliches Nachspiel drohe.
Laut dem Minister soll außerdem eine Gesetzesänderung angestrebt werden, nach der medizinische Fachkräfte zwingend eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Darüber hinaus wird versuchsweise ein Programm gestartet, um den Aufgabenbereich des Pflegepersonals klar festzulegen.
Zuletzt hatten einige Krankenschwestern beklagt, dass sie Aufgaben von Ärzten übernehmen müssten, seit Assistenzärzte reihenweise die Arbeit niedergelegt haben.