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Nationales

Ab April schärfere Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Write: 2024-01-24 11:54:00Update: 2024-01-24 17:05:25

Ab April schärfere Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Photo : YONHAP News

Die Bedingungen für eine Mitversicherung von ausländischen Staatsbürgern in der nationalen Krankenversicherung eines Angehörigen in Südkorea werden ab Anfang April verschärft. 

Das gilt auch für südkoreanische Staatsbürger, die im Ausland leben. 

Laut dem Nationalen Krankenversicherungsdienst NHIS am Mittwoch tritt das entsprechend überarbeitete Gesetz zur nationalen Krankenversicherung am 3. April in Kraft. Demnach müssen sich Ausländer und im Ausland lebende Südkoreaner mindestens sechs Monate im Land aufgehalten haben, um über einen Angehörigen versichert sein zu können. 

Derzeit können sowohl inländische als auch ausländische Arbeitnehmer ihre Familienangehörigen anmelden, sollten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Einkommen, Vermögen und Unterhalt erfüllt sein. 

Aufgrund der Schwierigkeit, bei Ausländern die Erfüllung der Voraussetzungen zu überprüfen, gab es auch Versicherte, die ihre im Ausland lebenden Angehörigen als Mitversicherte anmeldeten, damit sie von der Krankenversicherung in Südkorea profitieren konnten. 

Mit der Änderung soll verhindert werden, dass Verwandte eines Ausländers lediglich für eine Operation oder die medizinische Versorgung als Mitversicherte nach Südkorea reisen und das Land anschließend gleich wieder verlassen. 

Für Angehörige von Diplomaten und Entsandten ausländischer Unternehmen gilt jedoch eine Ausnahme.  

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