Die südkoreanische Regierung hat heute die Richtlinien für Devisengeschäfte ausländischer Finanzinstitute angekündigt.
Diese enthalten die für die Systemumsetzung erforderlichen Einzelheiten, darunter Registrierungsanforderungen für ausländische Finanzinstitute.
Wenn ein ausländisches Finanzinstitut die Registrierung beantragt, prüft die Regierung demnach die erforderlichen Unterlagen, um festzustellen, ob die Anforderungen erfüllt sind.
Um die Stabilität von Transaktionen mit inländischen Finanzinstituten sicherzustellen, sollen ausländische Finanzinstitute alle drei Jahre einer Geeignetheitsprüfung unterliegen.
Ausländische Finanzinstitute, die gemäß dem Verfahren eingetragen sind, können Devisenkassageschäfte und -swapgeschäfte mit inländischen Finanzinstituten und Kunden abwickeln.
Die Regierung verabschiedete auf der Kabinettssitzung am Montag eine Revision der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Devisenhandel, die die Teilnahme ausländischer Finanzinstitute am südkoreanischen Devisenmarkt ermöglichen soll.