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Nationales

Ausreiseverbot gegen Ex-Ehepartner oder -partnerin bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt leichter beantragbar

Write: 2022-08-09 11:27:32Update: 2022-08-09 13:42:08

Ausreiseverbot gegen Ex-Ehepartner oder -partnerin bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt leichter beantragbar

Photo : YONHAP News

Unterhaltspflichtigen, die nach der Scheidung den Kindesunterhalt mindestens dreimal nicht gezahlt haben, kann künftig ein Ausreiseverbot drohen. 

Das Ministerium für Gleichstellung und Familie gab bekannt, dass Änderungen der Durchführungsverordnung zu einem Gesetz über die Zahlung des Kindesunterhalts am Dienstag auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden seien. Die Revision sehe eine Verschärfung der Sanktionen gegen Unterhaltspflichtige vor, die die Pflicht zur Zahlung des Kindesunterhalts absichtlich nicht erfüllen. 

Man kann demnach ein Ausreiseverbot gegen einen ehemaligen Ehemann oder eine ehemalige Ehefrau beantragen, falls das Gesamtvolumen der unbezahlten Alimente mindestens 30 Millionen Won (knapp 23.000 Dollar) beträgt. Das ist auch möglich, wenn mindestens dreimal die Alimente nicht bezahlt wurden, nachdem ein Gericht eine Ingewahrsamnahme beschlossen hatte. 

Das Ministerium erwartet, dass infolge der Senkung der Grenze von 50 Millionen auf 30 Millionen Won gegen mehr Unterhaltspflichtige ein Ausreiseverbot beantragt wird.

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