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Nationales

Südkorea ändert angesichts Omikron-Ausbreitung Regelungen zu Testungen und Selbstisolation

Write: 2022-01-25 00:18:24Update: 2022-01-26 12:25:07

Südkorea ändert angesichts Omikron-Ausbreitung Regelungen zu Testungen und Selbstisolation

Photo : YONHAP News

Angesichts einer erwarteten schnellen Ausbreitung von Omikron will Südkorea Änderungen hinsichtlich Testungen und Selbstisolation beschließen.

Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht, auch eine schnell steigende Zahl von Corona-Infektionen gut handhaben zu können.

Die Leiterin der für den Seuchenschutz zuständigen Behörde KDCA, Jeong Eun-kyeong, erläuterte am Montag auf einer Pressekonferenz, dass in vier Regionen die Infektionsbekämpfung mit geringeren PCR-Kapazitäten erprobt werde. In Gwangju, der Provinz Süd-Jeolla, Pyeongtaek und Anseong solle am Mittwoch ein Probelauf starten.

Laut dem hochrangigen Gesundheitsbeamten Park Young-jun könnten die neuen Regelungen zu den PCR-Tests Ende dieses oder Anfang nächsten Monats landesweit angewendet werden.

Die Maßnahme zielt darauf ab, die begrenzten PCR-Kapazitäten vornehmlich für Hochrisikogruppen zu reservieren. Demnach sollen bevorzugt Menschen über 60, enge Kontaktpersonen von Infizierten und per Schnelltest positiv Getestete einen PCR-Test bekommen. Auch in Hochrisikoeinrichtungen, zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, soll weiter mit dem PCR-Verfahren getestet werden.

Nach weiteren Angaben der Seuchenschützerin Jeong komme für alle anderen ein Antigen-Schnelltest zur Anwendung.

Änderungen gibt es außerdem hinsichtlich der Vorschriften für die Selbstisolation, wenn eine Corona-Infektion vorliegt oder enger Kontakt zu einem Infizierten bestand.

Infizierte, die vollständig geimpft sind, müssen sich sieben Tage lang isolieren. Besteht kein oder nur ein teilweiser Impfschutz, beträgt die Isolationsdauer zehn Tage.

Vollständig geimpft bedeutet, dass die zweite Impfung bzw. Grundimmunisierung nicht länger als 90 Tage zurückliegt oder die Auffrischungsimpfung vorgenommen wurde.

Wer als vollständig geimpft gilt und Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss sich nicht in Quarantäne begeben, unterliegt aber einem Monitoring. Ist der Impfschutz unvollständig, ist eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben. In beiden Fällen müssen sich Betroffene nach sechs oder sieben Tagen einem PCR-Test unterziehen.

Aktuell gilt die Regelung, dass nach einem Kontakt mit einem Omikron-Patienten eine zehntägige Isolation ungeachtet des Impfstatus vorgeschrieben ist.

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