Korea Hydro & Nuclear Power (KHNP) hat Einspruch gegen den Beschluss eines tschechischen Gerichts eingelegt, mit dem eine Unterzeichnung eines Vertrags über den Bau von Atomkraftwerken blockiert wird.
Der südkoreanische Kraftwerksbetreiber erhob am Dienstag (Ortszeit) beim Obersten Verwaltungsgericht in Tschechien Einspruch.
Am 6. Mai, einen Tag vor der geplanten Unterzeichnung des Vertrags über den Bau von zwei neuen Reaktorblöcken im AKW Dukovany, hatte ein Gericht in Brünn eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der der Auftraggeber Elektrarna Dukovany (EDU II) keinen Vertrag mit KHNP unterzeichnen darf. Diese ist so lange gültig, bis das Urteil zu einer Verwaltungsklage des französischen Stromkonzerns EDF vorliegt. Der Konzern war im Bieterwettbewerb unterlegen.
EDU II legte bereits am Montag beim Obersten Verwaltungsgericht Einspruch gegen die Verfügung ein.