Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtssituation in Nordkorea, Elizabeth Salmón, hat sich über die Veröffentlichung von Aufnahmen nordkoreanischer Kriegsgefangener besorgt geäußert.
Die Ukraine hatte Fotos und Videos veröffentlicht, auf denen die zwei gefangen genommenen Nordkoreaner zu sehen sind.
Die Preisgabe von Informationen zur Identifizierung der zwei Soldaten im Fernsehen und in sozialen Medien nach deren Gefangennahme am 9. Januar werfe ernsthafte Bedenken hinsichtlich des humanitären Völkerrechts auf, sagte Salmón am Montag dem US-Auslandssender Voice of America.
Artikel 13 Absatz 2 des III. Genfer Abkommens verlange, dass Kriegsgefangene vor Gewalttaten, Bedrohung, Beleidigungen und öffentlicher Neugier geschützt würden. Der Schutz vor öffentlicher Neugier sei von besonderer Bedeutung, da die Enthüllung der Personalien an sich für Kriegsgefangene demütigend sei.
Diesen Gefangenen drohten bei einer Rückführung nach Nordkorea schwere Verletzungen von Rechten, warnte sie. Daher müssten die Behörden (der Ukraine) die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sicherstellen. Dieser verbiete die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Verfolgung oder Folter drohe.