Die Verwaltungsbehörden können ab Dienstag ausländische Investitionen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen könnten, von Amts wegen überprüfen.
Diese Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Förderung ausländischer Investitionen tritt nach Angaben des Industrieministeriums morgen in Kraft.
Damit ließen sich ausländische Investitionen, die eventuell eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen könnten, wirksam regulieren. Ausländische Investoren hätten außerdem mehr Planungssicherheit, hieß es.
Die Änderung sieht vor, dass Verwaltungsbehörden über solche Investitionen von Amts wegen beraten können, auch wenn ausländische Investoren dies nicht freiwillig melden.
Darüber hinaus wird bei ausländischen Investitionen in Unternehmen, die über staatlich bestimmte strategische Spitzentechnologien verfügen, eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich.
Das Industrieministerium kündigte laufende Verbesserungen am System der Sicherheitsüberprüfung an. Ziel sei es, aktiv ausländische Investitionen anzulocken, die zur Sicherstellung des Super-Gap oder enormen Vorsprungs der koreanischen Spitzenindustrie beitragen können. Gleichzeitig solle die Sorge über Gefahren für die nationale Sicherheit möglichst gering gehalten werden.