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Hintergrund

Entspannung im Streit um Polizeibüro im Innenministerium

2022-07-30

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Nach der Absage der geplanten Generalversammlung von Polizeibeamten ist es im Streit um die Einrichtung eines Polizeibüros im Innenministerium vorerst zu einer Entspannung gekommen. 


Noch zur Zeit der Vorgängerregierung wurden der Staatsanwaltschaft per Gesetz Ermittlungsbefugnisse entzogen. Der Entscheidung lag die häufig vorgebrachte Kritik zugrunde, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen und Anklagen monopolisiere und über eine unkontrollierte Macht verfüge.


Nachdem Ermittlungsbefugnisse von der Staatsanwaltschaft auf die Polizei übertragen worden waren, kam die Frage nach der Kontrolle der Polizeimacht auf. Die Regierung beschloss daraufhin die Einrichtung eines Polizeibüros, das vom Innenministerium aus die Polizeiarbeit überwachen soll. Die Entscheidung stieß bei Polizeibeamten auf heftigen Widerstand, die darin den Versuch der Regierung sahen, die Polizei unter ihren Einfluss zu bringen. Auch die Opposition übte Kritik. 


Aus Protest gegen das Vorhaben gingen Polizeibeamte erstmals zu einer gemeinsamen Aktion über und riefen zu einer Generalversammlung auf. Innenminister Lee Sang-min verglich das kollektive Vorgehen der Gesetzeshüter mit einem Staatsstreich. Das geplante Treffen der Polizeibeamten wurde jedoch freiwillig abgesagt und die Wogen haben sich damit wieder etwas geglättet. 


Das Polizeibüro soll die Befugnis haben, die Polizei betreffende Entscheidungen und gesetzliche Bestimmungen im Kabinett zur Sprache zu bringen, Kandidaten für höhere Polizeiposten zu empfehlen und eine erneute Erörterung einer beschlossenen Angelegenheit der nationalen Polizeikommission fordern zu können. 


Ministerpräsident Han Duck-soo sagte, dass der Innenminister die Arbeit der nationalen Polizeibehörde auf diese Weise transparenter und demokratischer leiten und koordinieren könne. Dies sei bisher die Aufgabe des Büros des Chefberaters für Bürgerangelegenheiten im Präsidialamt gewesen. 


Die diesbezügliche Durchführungsverordnung wurde am Dienstag im Kabinett verabschiedet und tritt am 2. August in Kraft.

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