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Singapur vollstreckt trotz internationaler Kritik weiter Todesurteile

#Asien Kompakt l 2022-08-09

Kreuz und Quer durch Korea

ⓒ YONHAP News

Singapur vollstreckt trotz internationaler Proteste weiter Todesurteile. Laut AFP wurden in Singapur am 5. August zwei Drogenhändler hingerichtet. Die beiden Drogenhändler, darunter der 45-jährige Abdul Rahim Bin Shapiee, wurden wegen des Heroin-Handels angeklagt und zum Tode verurteilt. 


Ihre Berufung wurde vom Berufungsgericht abgewiesen, so das Central Narcotics Bureau CNB. Die singapurische Behörde, die für die Koordinierung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Drogenbekämpfung verantwortlich ist, fügte hinzu, dass die zum Tode Verurteilten von Rechtsanwälten verteidigt worden sind und das gerichtliche Verfahren rechtmäßig verlaufen sei. Damit sind in Singapur in den letzten vier Monaten 10 Todesurteile vollstreckt worden. 


Singapur hatte am 30. März dieses Jahres nach einer Pause von mehr als zwei Jahren wieder mit der Vollstreckung der Todesurteile begonnen. Am 27. April wurde ein mutmaßlich geistig behinderter Malaysier, der 2009 des Transports von 42 Gramm Heroin für schuldig befunden worden war, trotz heftiger internationaler Proteste hingerichtet und sorgte weltweit für Kritik. Auch im Juli wurden vier und am 2. August wurden weitere zwei Todesurteile vollstreckt. Menschenrechtsaktivisten befürchten, dass in den kommenden Monaten weitere Hinrichtungen folgen werden. Damit könnte die Zahl der in diesem Jahr vollstreckten Todesurteile die Zahl von 13 im Jahr 2018 übertreffen. 


Singapur ist eines der 30 Länder, die trotz internationaler Kritik Drogendelikte mit der Todesstrafe ahnden. Die singapurische Regierung vertritt die Position, dass der Staat das Land in bester öffentlicher Sicherheitslage in Asien sei, weil das Land gegen schwere Verbrechen wie Drogenhandel und Mord strikt vorgehe. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass Singapur mit der Vollstreckung der Todesurteile das Völkerrecht verletze, das die Todesstrafe auf die schwerwiegendsten Straftaten beschränkt. Drogendelikte fallen nicht in diese Kategorie. Zudem gebe es noch keinen Beweis dafür, dass die Todesstrafe als eine wirksame Abschreckung dienen kann. 

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