Ethnische Koreaner sollen nach Ablauf von Arbeitsvisum zurückkommen dürfen
Südkorea will ethnischen Koreanern aus China und früheren Sowjetstaaten nach Ablauf ihres Arbeitsvisums einen erneuten Aufenthalt im Land ermöglichen.
Wer jünger als 55 Jahre ist und fristgerecht das Land verlässt, solle nach einjähriger Wartezeit erneut ein Visum erhalten, die über 55-Jährigen könnten sofort zurückkommen, teilte das Justizministerium mit.
Von der Regelung sollen inbesondere diejenigen profitieren, die unter dem sogenannten Working Visit System im herstellenden Gewerbe oder im Agrar- und Fischereisektor arbeiten.
Zurzeit besitzen 300.000 Auslandskoreaner ein solches Visum. Es wird an Koreaner aus China und den früheren Sowjetstaaten vergeben, sofern sie über 25 Jahre alt sind. Nach der aktuell gültigen Regelung können sie aber nur drei Jahre bleiben und anschließend kein neues Visum erhalten.
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