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Oberster Gerichtshof spricht sich de facto gegen lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung aus

Write: 2023-08-31 14:18:27

Thumbnail : YONHAP News

Die südkoreanische Regierung strebt in Reaktion auf eine Reihe von Verbrechen an zufällig ausgewählten Opfern an, eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung einzuführen.

Der Oberste Gerichtshof sprach sich jedoch de facto dagegen aus. Bei einer Befragung vor der Nationalversammlung warnte das höchste Gericht vor der Gefahr, dass im Falle der Einführung des neuen Systems bei gleichzeitig fortbestehender Todesstrafe auch bei allgemeinen Verbrechen solche Urteile gefällt werden könnten.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung werde nicht die Todesstrafe, sondern die lebenslange Freiheitsstrafe ersetzen. Dadurch könnte lediglich das gesamte Strafmaß erhöht werden, heißt es. 

Der Oberste Gerichtshof verwies darauf, dass in einigen Bundesstaaten der USA auch bei Verkehrsstraftaten eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung beschlossen worden war. In führenden Ländern gebe es die Tendenz, diese Strafe aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit abzuschaffen. 

Das höchste Gericht teilte auch die Ansicht mit, eine eventuelle Einführung der Strafe erfordere eine vorsichtige Überprüfung. Denn es handele sich um die Einführung einer schweren Strafe, die fast so umstritten wie die Todesstrafe sei. Es müssten konkret die Straftaten festgelegt werden, die mit einer solchen Strafe geahndet werden könnten, fügte das Gericht hinzu. 

Für die derzeit angestrebte lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung sollen die aktuell geltenden Arten von Straftaten berücksichtigt werden, für die eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden kann. Dabei soll der Richter entscheiden, ob eine vorzeitige Freilassung möglich ist. 

Justizminister Han Dong-hoon teilte am Mittwoch mit, dass man diese neue Strafform unabhängig davon, ob die Todesstrafe weiterhin existieren werde, einführen wolle. Beide Systeme seien miteinander nicht unvereinbar.  

Das Verfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung Anlass zur Kritik geben könne, dass sie Würde und Werte des Menschen sowie das Grundrecht der Freiheit der Person verletze.

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