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Lohnobergrenze laut Oberstem Gerichtshof gesetzwidrig

Write: 2022-05-26 14:20:41

Thumbnail : YONHAP News

Das höchste Gericht in Südkorea hat das sogenannte "Peak wage-System", die Lohnobergrenze, als Verstoß gegen geltendes Gesetz eingestuft. 

Das geltende Gesetz zur Beschäftigung von Älteren verbiete es, Arbeiter oder Arbeitswillige ohne vernünftigen Grund nur aufgrund des Alters zu diskriminieren. Die Einführung der Lohnobergrenze ohne vernünftigen Grund komme einer Altersdiskriminierung gleich, heißt es. 

Der Oberste Gerichtshof bestätigte somit am Donnerstag in einer Lohnklage eines pensionierten Arbeitnehmers gegen das Korea Electronics Technology Institute das Urteil der Vorinstanz, wonach das Institut ihm eine Entschädigung in Höhe von 130 Millionen Won (etwa 100.000 Dollar) zahlen müsse. 

Das Forschungsinstitut hatte 2009 bei der Aufrechterhaltung des Rentenalters bei 61 Jahren eine Lohnobergrenze eingeführt, nach der die Löhne der Mitarbeiter ab 55 Jahren gekürzt werden. Das zuständige Richtergremium sieht darin eine Altersdiskriminierung, weil der Kläger für weniger Geld weiterhin die gleiche Arbeit geleistet habe.

Der Oberste Gerichtshof legte erstmals Kriterien vor, anhand denen sich beurteilen lässt, ob die Lohnobergrenze gerechtfertigt ist. Der Gerichtshof wies darauf hin, es müsse berücksichtigt werden, ob der Zweck der Einführung der Lohnobergrenze gerechtfertigt gewesen sei, und ob die Arbeitsmenge oder -intensität im Einklang mit der Lohnkürzung verringert worden sei. 

Auch müsse umfassend Rücksicht darauf genommen werden, ob die aufgrund der Lohnkürzung eingesparten Personalkosten dem eigentlichen Zweck der Einführung des Systems dienten, hieß es weiter. 

Es wird damit gerechnet, dass nach dem Urteil des obersten Gerichts immer mehr Arbeitnehmer ähnliche Klagen wegen Lohnobergrenzen an ihrem Arbeitsplatz einreichen werden.

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