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Hundeleine beim Gassigehen darf ab Freitag nicht länger als zwei Meter sein

Write: 2022-02-09 14:21:34

Thumbnail : YONHAP News

Wer mit seinem Hund spazierengeht, muss ab übermorgen die Leine kürzer als zwei Meter halten.

Die entsprechende Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz trete am Freitag in Kraft, kündigte das Landwirtschaftsministerium an. Damit sollen mögliche Gefahren für andere Menschen abgewendet werden. 

Sollte die Leine in ihrer ursprünglichen Form länger als zwei Meter sein, muss der Hundehalter sie in der Mitte fassen, damit der Hund in einer Entfernung von höchstens zwei Metern bleibt. 

In gemeinsam genutzten Innenräumen, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, muss der Hund entweder getragen oder am Nacken gegriffen werden, damit es nicht zu unerwarteten Zwischenfällen kommt. 

Grund ist, dass man in von mehreren Personen gemeinsam genutzen Innenäumen auch dann Schwierigkeiten mit der Kontrolle hat, wenn der Hund angeleint ist. 

Auf Treppen oder beim Ein- und Ausstieg am Aufzug muss der Hund entweder getragen oder die Leine kurz gefasst werden. 

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Won (418 Dollar). 

Bisher wurde den Hundehaltern die Entscheidung über die Länge der Leine ihres Tiergefährten selbst überlassen. 

Jedoch führten Vorfälle oder bedrohliche Handlungen durch einige unkontrollierte Hunde gelegentlich zu Konflikten mit Nachbarn. 

In einigen Bundesstaaten der USA soll die Leine beim Gassigehen maximal 1,80 Meter lang sein. In Deutschland, Australien und einigen Provinzen in Kanada gilt eine Beschränkung auf zwei Meter.

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