Neue Kriterien für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten über Stornierungsgebühren in vier Bereichen einschließlich der Reisebranche im Falle einer Epidemie treten am Freitag in Kraft.
Die Kriterien erarbeitete die Kommission für fairen Handel angesichts vieler Petitionen über Vertragsstrafen wegen Buchungsstornierungen auf den Gebieten Reise, Luftverkehr, Beherbergung und Bankett infolge der Covid-19-Ausbreitung.
Der Verbraucher kann laut den Kriterien einen entsprechenden Vertrag ohne Vertragsstrafe aufkündigen, sollte wegen der Vorgaben zur sozialen Distanzierung in Stufe 3, der höchsten Phase, von der betreffenden Dienstleistung kaum Gebrauch gemacht werden können.
In Phase 2 oder 2,5 ist eine Vertragsänderung ohne Vertragsstrafe möglich oder die Stornierungsgebühr wird halbiert.
Die Kriterien für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten sind zwar rechtlich nicht bindend, dienen jedoch als wichtige Entscheidungskriterien bei der Streitschlichtung beispielsweise, wenn die Verbraucheragentur eingeschaltet wird.