Das Hamstern von Mundschutzmasken oder Handdesinfektionsmittel wird unter Strafe gestellt.
Eine entsprechende neue Verordnung gegen das Horten stark nachgefragter Produkte angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus trat heute in Kraft. Als Horten gilt, wenn mindestens fünf Tage lang mehr als das 1,5-Fache der im Monatsdurchschnitt verkauften Menge eines Artikels gelagert wird. Für Betriebe, die in den letzten zwei Monaten ihr Geschäft starteten, liegt die Frist bei zehn Tagen.
Jeder kann einen Verstoß beim Ministerium für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit oder beim zuständigen Meldezentrum jeder Stadt und Provinz anzeigen. Einem Hamsterer droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Won.
Die Regierung verschärfte zugleich entsprechende Kontrollen, an denen sich die Polizei und das Zollamt beteiligen. Sie stockte ihr Kontrollpersonal von 120 auf 180 Personen auf.