Die Kriterien für die Bestrafung wegen Alkohols am Steuer werden deutlich verschärft.
Grund ist, dass die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes am Dienstag in Kraft tritt.
Demnach wird der Grenzwert der Blutalkoholkonzentration für ein Fahrverbot von derzeit 0,05 Prozent auf 0,03 Prozent gesenkt. Der Grenzwert für den Entzug der Fahrerlaubnis wird von 0,1 Prozent auf 0,08 Prozent verschärft.
Die Obergrenze für Strafen wird auf eine Gefängnisstrafe von maximal fünf Jahren oder eine Geldstrafe von maximal 20 Millionen Won (17.200 Dollar) verschärft.
Die Polizei will ab Dienstag zwei Monate lang landesweit Sonderkontrollen zum Fahren unter Alkoholeinfluss durchführen. Kontrollen werden verstärkt zwischen 22 und 4 Uhr stattfinden. In dieser Zeit ereignen sich häufig Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss.
Die Staatsanwaltschaft beschloss, anlässlich des Inkrafttretens des neuen Gesetzes die Kriterien für die Strafforderung deutlich zu verschärfen. Sie will auch eine lebenslängliche Haftstrafe fordern, falls ein betrunkener Fahrer einen Unfall verursacht. Sollte ein Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,08 Prozent einen tödlichen oder schweren Unfall verursachen, wird dieser für die Dauer der Ermittlungen in Haft bleiben.