Ein Berufungsgericht hat die Entscheidung der südkoreanischen Regierung als gerechtfertigt eingestuft, Dokumente über die Verhandlungen mit Japan über eine Einigung zur Frage der Sexsklaverei der japanischen Armee in Kriegszeiten nicht freizugeben.
Das Obergericht Seoul urteilte am Donnerstag in der von Rechtsanwalt Song Ki-ho eingereichten Klage gegen das Außenministerium zuungusten des Klägers.
Song, Mitglied der Organisation Rechtsanwälte für eine demokratische Gesellschaft, hatte im Februar 2016 das Außenministerium verklagt. Er hatte verlangt, Dokumente über die Verhandlungen über die Trostfrauenfrage zwischen den Regierungen Südkoreas und Japans im Jahr 2015 zu veröffentlichen. Die Bürger sollten wissen, ob Japan damals zugegeben hatte, Frauen zwangsweise in Frontbordelle verschleppt zu haben, hieß es zur Begründung.
In erster Instanz urteilte ein Gericht im Januar 2017, dass das Außenministerium die Dokumente freigeben müsse. Das Ressort ging jedoch in Berufung, weil dies wichtige Interessen des Staates verletzen könnte.