Nach Auffassung der Nationalen Menschenrechtskommission stellt die Bestrafung von Schwangerschaftsabbrüchen eine Verletzung der Grundrechte der Frauen dar und ist somit verfassungswidrig.
Diese Ansicht teilte die Kommission dem Verfassungsgericht mit. Sie habe bei einer Plenarsitzung am 25. Februar diese Meinung festgelegt, hieß es.
Es ist das erste Mal, dass die Menschenrechtskommission die Bestrafung von Abtreibungen offiziell als verfassungswidrig betrachtete.
Die Geburt sei eine Angelegenheit, die auf das Leben von Frauen einen wichtigen Einfluss ausübe. Ihnen werde jedoch nicht das Recht gewährt, ohne eine Einmischung der öffentlichen Gewalt selbstständig darüber zu entscheiden. Frauen nähmen illegale Schwangerschaftsabbrüche hin, was ihre Rechte auf Gesundheit und Leben bedrohe, betonte die Kommission.
Die Kommission hoffe, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Bestrafung von Abtreibungen abgeschafft würden, die lange Zeit die Frauen gefesselt hätten, hieß es weiter.
Zugleich hieß es in einer getrennten Meinung, dass über Details des Embryonenschutzes in jeder Wachstumsphase eine Einigung der Bürger durch tiefgründige Diskussionen erzielt werden müsse.
Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich Anfang April entscheiden, ob die strafrechtlichen Bestimmungen zur Bestrafung von Abtreibungen verfassungswidrig sind.