Nach einem Gerichtsurteil sollen der Staat und die Reederei Chonghaejin die Überlebenden des Untergangs der Fähre Sewol für ihre erlittenen psychischen Schäden entschädigen.
Die Niederlassung des Bezirksgerichts Suwon in Ansan urteilte am Montag in einer von 76 Personen eingereichten Entschädigungsklage zum Teil zugunsten der Kläger. Zu den Klägern zählen 20 Überlebende der Havarie im April 2014 sowie ihre Angehörigen.
Das Gericht ging davon aus, dass zwischen mangelnden Maßnahmen der Küstenwache, um die Fahrgäste damals zum Verlassen des Schiffs zu bewegen, und den psychischen Leiden der Überlebenden ein Kausalzusammenhang bestehe. Der Staat sei für die Entschädigung verantwortlich, da die Überlebenden bei der Flucht erhebliche Schwierigkeiten gehabt hätten und wegen der einseitigen Veröffentlichung der Unterstützungsmaßnahmen durch den Staat und der übermäßigen Öffentlichkeitsarbeit sekundären psychischen Schäden ausgesetzt gewesen seien.
Chonghaejin Marine, der Betreiber der Unglücksfähre, habe bei der Abfahrt Fehler begangen. Seine Mitarbeiter hätten das Schiff verlassen, ohne Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, hieß es.
Die Überlebenden werden gemäß dem Urteil 80 Millionen Won Entschädigung pro Kopf erhalten, die Angehörigen zwei bis 32 Millionen Won.
Ein Gericht hatte im vergangenen Juli in einer von den Hinterbliebenen von Todesopfern eingereichten Entschädigungsklage die Verantwortung des Staates und von Chonghaejin Marine anerkannt.