Der Oberste Gerichtshof hat das Recht auf die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen bestätigt.
Das Gericht kippte damit sein eigenes Urteil, das vor 14 Jahren gefällt worden war.
Die Richter kassierten ein Urteil einer unteren Instanz, nach dem ein Kriegsdienstverweigerer zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden war.
Der Mann hatte den Dienst bei den Streitkräften aus Religionsgründen abgelehnt. Die Möglichkeit eines Ersatzdienstes besteht für wehrdiensttaugliche Männer nicht.
Nach Auffassung des Gerichts stelle eine Kriminalisierung der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen eine übertriebene Beschneidung der Gewissensfreiheit dar. Auch handele es sich um einen Verstoß gegen das demokratische Prinzip der Tolerierung von Minderheiten.