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Noch 90 Tage bis zu den Kommunalwahlen im Juni

Write: 2018-03-15 13:41:47

Es verbleiben nun noch 90 Tage bis zu den Kommunalwahlen am 13. Juni.

Die Kommission zur Beratung über die Wahlsendungen für die Kommunalwahlen teilte mit, dass die Kandidaten gemäß gültigen Sonderregelungen ab 15. März, 90 Tage vor den Wahlen, nicht in Rundfunkprogrammen auftreten dürfen.

Das gilt auch für vorläufige Kandidaten und solche Menschen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Damit sollen indirekte Wahlkampfaktivitäten durch Auftritte in Fernseh- und Radioprogrammen verhindert werden. Neben den Auftritten ist es auch verboten, Ton- und Videoaufnahmen von Kandidaten auszustrahlen.

Es ist jedoch erlaubt, in vom Wahlgesetz festgelegten Rundfunkansprachen sowie Nachrichten- und Debattenprogrammen aufzutreten.

Ab heute sind auch Veranstaltungen zum Feiern der Veröffentlichung von Büchern im Zusammenhang mit Kandidaten verboten.

Beamte, Führungskräfte von staatlich finanzierten Institutionen und Beschäftigte in den Medien, die bei den Wahlen kandidieren wollen, müssen bis heute ihre Posten aufgegeben haben.

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