Der parlamentarische Ausschuss für Umwelt und Arbeit hat einen Entwurf verabschiedet, nach dem die maximale Wochenarbeitszeit von 68 auf 52 Stunden verkürzt werden soll.
In einer Vollversammlung des Ausschusses wurde am Dienstag eine Änderung des Gesetzes für Arbeitsstandards gebilligt, nachdem zuvor der Unterausschuss für Arbeitsfragen die kürzere Arbeitszeit abgesegnet hatte.
Das geänderte Gesetz, in dem Samstage und Sonntage als Arbeitstage begriffen werden, soll je nach Unternehmensgröße stufenweise zur Anwendung kommen.
Für Unternehmen und Behörden mit mehr als 300 Mitarbeitern soll die Änderung ab Juli gelten. Bei einer Beschäftigtenzahl von 50 bis 299 soll die Änderung im Januar 2020 greifen, kleine Organisationen mit fünf bis 49 Mitarbeitern müssen die Vorgaben spätestens im Juli 2021 erfüllen.
Die Regelungen zur Bezahlung an Feiertagen bleiben unverändert. Wer an einem Feiertag weniger als acht Stunden arbeitet, bekommt 150 Prozent des normalen Lohns ausbezahlt. Wer mehr als acht Stunden arbeitet, erhält das Doppelte des gewöhnlichen Lohns.