In Südkorea ist der Kryptowährungshandel ab dem 30. Januar nur noch unter dem Klarnamen möglich.
Virtuelle Konten, die bisher für Transaktionen genutzt wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausländern und Minderjährigen nach dem Zivilrecht wird der Kryptowährungshandel untersagt, auch wenn ihre Identität bestätigt ist.
Das teilten die Finanzdienstekommission, die Finanzaufsicht und die Financial Intelligence Unit am Dienstag mit, als sie Richtlinien für die Verhinderung von Geldwäsche bekannt gaben.
Banken dürfen überwachen, ob Kryptowährungsbörsen Konten zu privaten Zwecken nutzen. Sie dürfen Börsen Finanztransaktionen verweigern, sollte ihrer Meinung nach eine erhebliche Geldwäschegefahr bestehen. Das bedeutet, dass Banken de facto Konten einer Börse schließen dürfen.
Anleger können über Konten bei Banken, bei denen Börsen Konten betreiben, Geld einzahlen und abheben. Im anderen Fall werden nur Abhebungen erlaubt.