Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Ermittlungsstelle für Korruption bei leitenden Beamten nimmt konkretere Gestalt an

Write: 2017-09-19 09:23:03

Ein Regierungsentwurf für die Errichtung einer für Korruption bei leitenden Beamten zuständigen Ermittlungsstelle hat konkretere Gestalt angenommen.

Ein dem Justizministerium unterstellter Reformausschuss präsentierte einen Entwurf zur Gründung einer Ermittlungsstelle, die ausschließlich Straftaten von leitenden Beamten behandelt.

Mögliche Ermittlungsgegenstände sind der Staatspräsident und alle leitenden Beamten der Exekutive, Legislative und Judikative. Dazu zählen auch hohe Beamte im Geheimdienst NIS und Generäle. Die neue Ermittlungsbehörde kann laut dem Vorschlag bis zu drei Jahre nach dem Rücktritt gegen diese ermitteln und sie auch anklagen. Ihre Ehepartner und Angehörige können ebenfalls zum Ermittlungsgegenstand werden.

Die neue Behörde soll bei Ermittlungen Vorrang vor anderen Behörden haben. Eine andere Behörde, die zuvor Ermittlungen aufgenommen hat, muss der neuen Ermittlungsstelle den Fall übergeben, wenn der Chef der Ermittlungsstelle für leitende Beamte dies fordert.

Die neue Ermittlungsstelle kann laut dem Entwurf aus bis zu 122 Personen bestehen, darunter bis zu 50 Staatsanwälten und 70 Ermittlern. Ein Staatsanwalt kann bis zu sechs Jahren dort beschäftigt sein, während der Behördenchef drei Jahre im Amt bleiben darf. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Ein siebenköpfiger Empfehlungsausschuss soll zwei Kandidaten mit mindestens 15 Jahren Erfahrungen im Justizbereich für die Leitung empfehlen, der Präsident soll einen von beiden auswählen.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >