Ein südkoreanisches Gericht hat einen Jordanier wegen einer möglichen politischen Verfolgung in seinem Heimatland als Flüchtling anerkannt.
Das Verwaltungsgericht Seoul urteilte somit in einer von dem Jordanier eingereichten Klage gegen das Seouler Einwanderungsbüro zugunsten des Klägers.
Der Jordanier in seinen Vierzigern hatte im Zuge des im Jahr 2010 begonnenen Arabischen Frühlings bei Anti-Regierungs-Protesten in seinem Heimatland eine führende Rolle gespielt. Angesichts der Druckausübung der Regierung war der Beamte 2014 nach Südkorea gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Seouler Einwanderungsbüro hatte jedoch seinen Antrag zurückgewiesen, da seine Behauptung unbegründet sei, dass ihm in seinem Heimatland eine Verfolgung drohe.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Glaubwürdigkeit der politischen Aktivitäten des Klägers anerkannt werde. Videomaterial auf YouTube habe seine Teilnahme an Protesten bestätigt. Es sei zudem bestätigt worden, dass die jordanische Regierung weiter Menschen politisch verfolge, die Kritik an der Regierung üben würden.
Letztes Jahr hatten 1.360 Ausländer in Südkorea aus politischen Gründen Asyl beantragt. Die Zahl hat sich binnen drei Jahren fast verfünffacht. 14 Antragsteller wurden als Flüchtling anerkannt.