Das Seouler Obergericht hat im Prozess gegen den US-Investor Lone Star das Urteil der ersten Instanz korrigiert.
In dem Verwaltungsstreitverfahren fordert Lone Star die Annullierung der Körperschaftssteuer in Millionenhöhe, die im Zuge des Verkaufs eines Hochhauses im Süden von Seoul auferlegt wurde.
Das Obergericht urteilte, neben der zusätzlich verlangten Steuer in Höhe von 39,2 Milliarden Won sei die Auferlegung der restlichen Körperschaftssteuer in Höhe von 104 Milliarden Won oder 94 Millionen Dollar rechtmäßig.
Obwohl das Gericht die Forderung der US-Beteiligungsgesellschaft nicht anerkenne, werde die zusätzlich eingetriebene Steuer annulliert. Es sei der Fehler der Steuerbehörde gewesen, den Grund für die geforderte Steuer nicht angegeben zu haben.
Das Gericht hatte in erster Instanz die Auferlegung der Körperschaftssteuer in voller Höhe als rechtmäßig eingestuft.
Lone Star gründete 2001 eine Briefkastenfirma in Belgien und kaufte ein Hochhaus in Seoul. Mit dem Verkauf des Gebäudes drei Jahre später erzielte es einen Gewinn von rund 240 Milliarden Won. Hierfür verlangte die Steuerbehörde Einkommenssteuer in Höhe von 100 Milliarden Won. Das Oberste Gericht in Korea entschied jedoch zu Gunsten von Lone Star. Anschließend verlangte die Behörde keine Einkommenssteuer, sondern Körperschaftssteuer in Höhe von 104 Milliarden Won. Dies veranlasste den US-Investor, ein Verwaltungsstreitverfahren einzuleiten.