Ein Gesetz für eine schärfere Bestrafung von Kindesmisshandlungen und einen besseren Schutz von Opfern tritt heute in Kraft.
Laut dem Justizministerium droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, sollte eine Kindesmisshandlung zum Tod oder einer schweren Verletzung des Opfers führen.
Ein Mitarbeiter einer für Kinderschutz zuständigen Institution oder ein Polizist darf ein Opfer zu einer Einrichtung zum Kinderschutz oder einer medizinischen Einrichtung bringen, sollte eine Kindesmisshandlung gemeldet worden sein. Dabei soll die Meinung des Kindes berücksichtigt werden.
Bei einer Misshandlung und schweren Verletzung eines Kindes durch seine Eltern oder einer ständigen Misshandlung darf die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.
Das Gesetz wurde Ende letzten Jahres im Parlament gebilligt. Der Tod eines Kindes als Folge der Misshandlung durch seine Stiefmutter im Oktober 2013 in Ulsan hatte die Notwendigkeit deutlich gemacht, gegen Kindesmisshandlungen strenger vorzugehen.