Ungerechte Vertragsbedingungen zwischen Autoren und Verlagen werden künftig aufgehoben.
Die Kommission für fairen Handel forderte, an der Form des Veröffentlichungsvertrags, nach der der Verlag dem Autor nur eine bestimmte Summe für sein Werk zahlt und ihn am Erlös aus dessen Verkauf nicht beteiligt wird, Korrekturen vorzunehmen. Gemäß einem solchen Vertrag erwirbt der Verlag auch die Nebenrechte für das Werk, wie ein Recht auf Übersetzung und Ausgaben in anderer Form.
Diese ungerechten Vertragsbedingungen gelten bei den 20 umsatzstärksten Buchverlagen.
Künftig soll der Autor selbst entscheiden, welche Rechte er dem Verlag überlassen will. Für die Nebenrechte sollte ein gesonderter Vertrag unterzeichnet werden.
Zudem darf der Autor Rechte mit Ausnahme des Veröffentlichungsrechts frei an eine dritte Person transferieren, ohne wie bisher eine Zustimmung des Verlags einholen zu müssen.