Die japanische Regierung hat 1962 nur wenig Erfolgschancen gesehen, die Dokdo-Frage vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen.
Ein entsprechendes Dokument war im Juli 1962 vom Außenministerium verfasst worden. In dem Dokument waren die rechtlichen Probleme beschrieben worden, die sich aus dem Konflikt mit Südkorea um die Gebietshoheit über die Felseninseln ergeben, die in Japan Takeshima heißen.
In dem Dokument wurde betont, dass Japan sich am 15. September 1958 zur Anerkennung eines IGH-Urteils verpflichtet habe, so lange auch die Gegenseite das Urteil akzeptiert.
Südkorea schob jedoch mit dem Beitritt zum IGH die Annahme der Klausel auf, nach der ein Urteil des IGH verpflichtend ist.
Selbst wenn Südkorea ein Urteil akzeptieren würde, so könne sich dies nur auf die Zeit ab dem 15. September 1958 beziehen und nicht rückwirkend gelten. Laut Japans Behauptung hatte Südkorea 1952 Dokdo illegal besetzt.
Dokdo war davor zur Zeit der japanischen Kolonialherrschaft zwischen 1910 und 1945 von Japan anneketiert worden.
Das japanische Dokument war als streng geheim eingestuft worden und gelangte im März 2013 nach einem Gerichtsurteil an die Öffentlichkeit.
Ein japanisches Gericht hatte der Regierung angeordnet, Dokumente zugänglich zu machen, die zur Zeit der Verhandlungen zwischen Südkorea und Japan über die Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen 1951 und 1965 verfasst worden waren.