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Nur Schiffsführer mit höchster Qualifikation soll große Personenschiffe steuern dürfen

Write: 2014-04-24 13:45:52

Die Regierung will die Regelungen zu Besatzungsmitgliedern von Schiffen verschärfen.

Anlass ist das Unglück der Fähre Sewol am 16. April vor der Südwestküste.

Nach den neuen Regelungen soll ein Schiffsführer seine Lizenz verlieren, sollte ein Fahrgast bei einem Unglück ums Leben kommen. Das Steuer eines großen Passagierschiffs mit einem Gewicht von mehr als 6.000 Tonnen darf nur ein Schiffsführer mit der höchsten Qualifikation der ersten Klasse übernehmen.

Nach dem derzeit gültigen Recht darf ein Schiffsführer mit dritthöchster Qualifikation ein Passagierschiff von weniger als 3.000 Tonnen steuern. Bei einem Schiff schwerer als 3.000 Tonnen muss die Verantwortung bei einem Kapitän mit höchster oder zweithöchster Lizenz liegen.

Das Ministerium will nach eigenen Angaben die Pflichten des Kapitäns verschärfen, um Personenschäden in Seenot zu reduzieren.

Der Kapitän des Unglücksschiffs Sewol, der als Urlaubsvertretung eingesprungen war, besitzt eine Lizenz der zweiten Klasse. In rechtlicher Hinsicht war sein Einsatz nicht problematisch, jedoch angesichts der Größe der Fähre, die über 6.000 Tonnen wog, nach dem Unglück umstritten.

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