Die Regierung hat gesetzliche Mindestkriterien für den Wohnungslärm in Wohnhäusern beschlossen.
Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport teilte mit, entsprechende Regeln ab Freitag anzukündigen.
Demnach liegt die maximale Lärmgrenze bei 57 Dezibel am Tag und bei 52 Dezibel in den Nachtstunden.
Im Falle des äquivalenten Lärmpegels, der eine Minute lang kontinuierlich gemessen wird, liegt die Grenze jeweils bei 43 und 38 Dezibel.
Die neuen Kriterien gelten für Apartment-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Betroffen von der Regelung ist Lärm aus einer über oder unter der eigenen Wohnung liegenden Wohnung sowie die benachbarte Wohnung.