Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Regierung kündigt Gesetz zu Wohnungslärm an

Write: 2014-04-10 14:38:15

Die Regierung hat gesetzliche Mindestkriterien für den Wohnungslärm in Wohnhäusern beschlossen.

Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport teilte mit, entsprechende Regeln ab Freitag anzukündigen.

Demnach liegt die maximale Lärmgrenze bei 57 Dezibel am Tag und bei 52 Dezibel in den Nachtstunden.

Im Falle des äquivalenten Lärmpegels, der eine Minute lang kontinuierlich gemessen wird, liegt die Grenze jeweils bei 43 und 38 Dezibel.

Die neuen Kriterien gelten für Apartment-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Betroffen von der Regelung ist Lärm aus einer über oder unter der eigenen Wohnung liegenden Wohnung sowie die benachbarte Wohnung.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >