Das Kabinett hat ein Gesetz für die Zulassung der Telemedizin gebilligt.
Das umstrittene Gesetz war im vergangenen Oktober angekündigt worden. Jedoch konnte es angesichts des heftigen Protests von Ärzten nach einer Einigung zwischen Parlament und Regierung am 17. März erst heute auf der Kabinettssitzung vorgelegt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Telemedizin auch zwischen Ärzten und Patienten in begrenztem Umfang erlaubt wird. Bisher wurde sie lediglich zwischen Ärzten und dem ärztlichen Personal zugelassen.
Nach einem Streik der Ärtzekammer hatten das Gesundheitsministerium und die Kammer vereinbart, ab April sechs Monate lang die Telemedizin zu erproben und die Ergebnisse im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.
Angesichts des Protests der Branche und von Bürgerverbänden wird jedoch mit einem steinigen Weg bis zur Billigung im Parlament gerechnet. Eine Vereinigung von Bürger- und Arbeitsorganisationen gab heute eine Erklärung bekannt und betonte, dass die Telemedizin eine der repräsentativsten Maßnahmen zur Privatisierung des Gesundheitssektors sei, die katastrophale Folgen mit sich bringen werde.