Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen ab 25. September zwei Stunden weniger am Tag arbeiten.
Eine entsprechende Novelle zum Gesetz zu Arbeitsstandards verkündete die Regierung am heutigen Montag. Das Gesetz tritt in sechs Monaten in Kraft.
Die neue Regelung gilt für Schwangere bis zur 12. Woche oder nach der 36. Schwangerschaftswoche. Zuerst sind Betriebe mit mehr als 300 Mitarbeitern davon betroffen. Für Betriebe mit weniger als 300 Mitarbeitern gilt das neue Gesetz erst in zwei Jahren.
Die Regelung soll dazu dienen, die Gefahr einer Fehlgeburt oder Frühgeburt zu verringern. Der Unternehmer soll einer schwangeren Mitarbeiterin im Falle einer Beantragung Kurzarbeit gewähren, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu fünf Millionen Won oder 4.600 Dollar.