Die Regierung will voraussichtlich im zweiten Halbjahr Maßnahmen zu einem besseren Schutz persönlicher Daten einführen.
Demnach dürfen Finanzunternehmen lediglich bei der ersten Geschäftsaufnahme die Einwohnermeldenummer neuer Kunden erfragen. Bei weiteren Transaktionen soll das Verfahren durch das Vorzeigen eines Personalausweises oder ein Authentifizierungssystem ersetzt werden.
Zudem müssen Finanzunternehmen ab Ende März alle nicht dringend benötigten Kundendaten löschen. Fünf Jahre nach der Beendigung der Mitgliedschaft sollen grundsätzlich alle Kundendaten gelöscht werden.