Zum Menü Zum Inhalt
Go Top

Abfragen von Einwohnermeldenummer bei Finanzunternehmen nur noch eingeschränkt möglich

Write: 2014-03-05 10:38:05

Die Regierung will voraussichtlich im zweiten Halbjahr Maßnahmen zu einem besseren Schutz persönlicher Daten einführen.

Demnach dürfen Finanzunternehmen lediglich bei der ersten Geschäftsaufnahme die Einwohnermeldenummer neuer Kunden erfragen. Bei weiteren Transaktionen soll das Verfahren durch das Vorzeigen eines Personalausweises oder ein Authentifizierungssystem ersetzt werden.

Zudem müssen Finanzunternehmen ab Ende März alle nicht dringend benötigten Kundendaten löschen. Fünf Jahre nach der Beendigung der Mitgliedschaft sollen grundsätzlich alle Kundendaten gelöscht werden.

Die Redaktion empfiehlt

Close

Diese Webseite verwendet Cookies und andere Techniken, um die Servicequalität zu verbessern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite gilt als Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken und zu den Richtlinien von KBS. Mehr >