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Oberster Gerichtshof stuft Bonuszahlungen als regulären Lohn ein

Write: 2013-12-18 14:52:59

Der Oberste Gerichtshof hat heute geurteilt, dass regelmäßige Bonuszahlungen als regulärer Lohn betrachtet werden sollen.

Zuschüsse zu besonderen Anlässen wie Urlaub, Kimchi-Einlegen für die Winterzeit, Kimjang, oder Erntedankfest- oder Neujahrstag nach Mondkalender gelten jedoch nicht als regulärer Lohn.

Dies hat der 13-köpfige Senat des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf zwei Klagen von Mitarbeitern des Autozulieferers KB AutoTech entschieden. 

Die Kläger forderten, dass auch Bonuszahlungen und Urlaubsprämien als regulärer Lohn betrachtet werden. 

Das Urteil des Obersten Gerichts gilt als richtungsweisend für rund 100 ähnliche anhängende Klagen.

Zuvor behauptete die Arbeitgeberseite in einer öffentlichen Verhandlung im September, dass die Bonuszahlungen nicht Bestandteil des regulären Lohns seien. Die Arbeitnehmerseite meinte, dass die Bonuszahlungen ein regulärer Lohn seien, da sie regelmäßig gewährt wurden.

Von Belang ist die präzise Unterscheidung zwischen regulärem Lohn und Bonuszahlungen, weil hiervon die Höhe der Boni sowie der Abfindung abhängen.


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