Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes ist das geheime Geldabheben mit der Debitkarte der Ehefrau ein Diebstahlsdelikt.
Das Gericht erklärte den Angeklagten mit Nachnamen Lee, der mit der Debitkarte seiner Ehefrau fünf Millionen Won am Geldautomaten abhob für schuldig. Damit hob das höchste Gericht das Urteil der Vorinstanz auf.
In der Begründung heißt es, das Ansichnehmen des Bargeldes mit einer gestohlenen Debitkarte sei eine Handlung, die gegen den Willen des Verwalters des Geldautomaten erfolge. In diesem Fall sei der Verwalter der Geschädigte.
Das Gericht in der Vorinstanz habe die Ehefrau, Besitzerin der Karte, als die Geschädigte gesehen und den Mann für unschuldig erklärt, da nach dem Gesetz zu allgemeinen Gebräuchen innerhalb der Familie ein Betrugsfall unter Familienmitgliedern nicht bestraft werde. Dies sei eine falsche Interpretation des Gesetzes, heißt es weiter.