Sexualstraftaten werden in Südkorea künftig härter bestraft.
Das Justizministerium teilte mit, dass neue Gesetze hierfür am 19. Juni in Kraft treten.
Demnach wird unter anderem rund 60 Jahre nach ihrer Einführung die Regelung abgeschafft, dass ein Täter eines Sexualverbrechens nur nach einer Anzeige des Opfers verklagt werden kann.
Die Verjährungsfrist für die Tötung nach vorangegangener Vergewaltigung wird abgeschafft. Auch bei sexueller Nötigung und Belästigung von Kindern unter 13 Jahren oder Menschen mit einer Behinderung wird keine Verjährungsfrist mehr bestehen.
Zudem werden heimlich in Toiletten und Badehäusern gedrehte Videos als Sexualverbrechen bestraft. Im Falle des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie wird nicht nur eine Geldstrafe wie bisher, sondern auch eine Haftstrafe verhängt.
Rund 150 Regelungen in sechs Gesetzen zur Sexualgewalt sind geändert oder neu eingeführt worden. Dabei wurden die Ergebnisse der Diskussionen des parlamentarischen Sonderausschusses gegen Sexualgewalt zum größten Teil berücksichtigt.