Die Kommission für fairen Handel will verhindern, dass sich große Unternehmerfamilien auf ungerechte Weise Vorteile verschaffen.
Der Korrektur von Schäden durch unlautere Geschäftspraktiken großer Unternehmensgruppen wie die Bereicherung von Unternehmerfamilien durch die Aufteilung von Geschäften unter den Töchtern werde höchste Priorität eingeräumt, teilte die Kommission bei der Berichterstattung im Präsidialamt mit.
Hierfür will die Kommission in der Novelle zum Gesetz für fairen Handel eine Regelung einführen, um Geschäfte zu verbieten, die unter ungerechterweise vorteilhaften Bedingungen abgewickelt werden.
Die Vorschrift, dass bei einem illegalen internen Geschäft einer Tochterfirma, an der die Unternehmerfamilie mehr als 30 Prozent der Anteile hat, die Beteiligung des Unternehmenschefs vermutet wird, wird angesichts Kritik einer übermäßigen Kontrolle aus dem Änderungsentwurf gestrichen.
Zudem wurde beschlossen, nach Diskussionen mit den zuständigen Ministerien ein Team zu gründen, das unlautere Geschäftspraktiken von Großunternehmen überwacht.