Eine weitere Maßnahme zur Belebung des Immobilienmarkts tritt morgen in Kraft.
Nach Angaben des Ministeriums für Land, Verkehr und maritime Angelegenheiten werden die Einschränkungen für die Auslosung von neuen Wohnungen gelockert werden. Betroffen sind Wohnungen, die nicht von der staatlichen Wohnungsgesellschaft, sondern privaten Bauunternehmen angeboten werden.
Laut der bisherigen Regelung war die Teilnahme an einem Auslosungsverfahren nicht möglich, wenn durch ein solches Verfahren bereits früher eine größere Wohnung zugeteilt wurde.
Außerdem werden die Einschränkungen beim Wohnungskauf für Ausländer gelockert werden.