Die Regierung will die Obergrenze für den Kaufpreis neuer Wohnungen de facto abschaffen.
Ein Gesetzentwurf hierfür wurde heute auf der Kabinettssitzung verabschiedet.
Demnach wird die Obergrenze für den Kaufpreis neu zu bauender Wohnungen grundsätzlich abgeschafft. In Vierteln, in denen die Gefahr eines drastischen Anstiegs der Wohnungspreise besteht, könne die Grenze in Einzelfällen jedoch noch angewendet werden.
Gleichzeitig wird der Verkauf einer neuen Wohnung noch vor dem Erstbezug grundsätzlich erlaubt. In Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung festgelegt werden.
Außerdem wurde eine Novelle zum Gesetz für Arbeitsversicherung beschlossen. Demnach wird Arbeitnehmern, deren Lohn wegen eines Arbeitsausfalls oder der Beurlaubung zurückging, ein Zuschuss zur Aufrechthaltung der Beschäftigung gewährt.