Viele von Japan geraubte Kulturgüter Koreas sind über 60 Jahre nach der Unabhängigkeit von Japan noch nicht zurückgegeben worden.
Von den rund 150.000 im Ausland befindlichen Kulturgütern wird fast die Hälfte in Japan vermutet.
Die südkoreanische Regierung hat jedoch nach dem Grundlagenvertrag mit Japan von 1965 keinen Anspruch auf koreanische Kulturgüter in dem Nachbarland.
Private Organisationen bemühen sich freiwillig um die Rückholung von Kulturgütern. Auf deren Forderungen reagiert Japan jedoch meistens nicht.
In Historikerkreisen wird daher die Forderung laut, dass eine staatliche Institution gegründet werden sollte, die für die Rückholung von Kulturgütern in Übersee zuständig ist. Diese solle die Lage gründlich untersuchen und praktische Wege zur Rückholung erforschen.