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Steuerbehörde will von Lone Star geforderte Steuerrückzahlung ablehnen

Write: 2012-07-03 13:47:54

Südkoreas Steuerbehörde (NTS) will die vom US-Investor Lone Star geforderte Steuerrückzahlung ablehnen.

Es geht um Steuern für den Verkauf des 51-Prozent-Anteils an der Korea Exchange Bank (KEB) im Januar. Den Mehrheitsanteil hatte die südkoreanische Hana Financial Group für vier Billionen Won oder umgerechnet 3,5 Milliarden Dollar übernommen.

An die Steuerbehörde mussten zehn Prozent der Verkaufssumme abgeführt werden. Lone Star reichte dagegen im Mai Klage ein und fordert eine Befreiung von der Steuer. Begründet wird dies damit, dass die Anteile von der Niederlassung in Belgien veräußert worden seien. Zwischen Belgien und Südkorea wiederum bestehe ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

In Belgien werden keine Steuern auf Private-Equity-Geschäfte im Ausland erhoben.

Die südkoreanische Steuerbehörde erklärte hierzu, dass Lone Star lange Zeit in Südkorea aktiv gewesen sei und im Land bedeutende Kapitalgewinne erzielt habe. Eine Besteuerung sei damit gerechtfertigt, sagte ein Vertreter der Behörde.

Offiziell prüfe die Steuerbehörde die Klage von Lone Star noch, doch gebe es kaum einen Grund, die Forderungen der US-Investoren zu akzeptieren, hieß es weiter.

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