Das Justizministerium will die Verjährungsfrist für Tötungsdelikte abschaffen.
Eine entsprechende Novelle zum Strafprozessgesetz kündigte das Ressort heute an.
Die Regelung soll für Tötungsdelikte, die bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht verjährt sind, rückwirkend gelten. Demnach wird bei Mordverbrechen, die nach dem zweiten Halbjahr 1997 verübt wurden, keine Verjährungsfrist mehr bestehen.
Es wird angestrebt, dass das neue Gesetz nach Diskussionen in den zuständigen Behörden, einem Kabinettsbeschluss und einer Billigung im Parlament noch binnen Jahresfrist in Kraft tritt.
Derzeit beträgt die Verjährungsfrist für Tötungsdelikte 25 Jahre.