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Illegale Wahlumfrage über SNS wird bestraft

Write: 2012-02-22 13:44:42

Ab den anstehenden Parlamentswahlen wird der Einsatz sozialer Netwerke (SNS) für die Wahlkampagne erlaubt.

Nach dem gültigen Gesetz muss jedoch eine Umfrage mittels SNS-Dienst zwei Tage vor deren Durchführung der Nationalen Wahlaufsichtskommission gemeldet werden. Bei der Veröffentlichung entsprechender Umfrageergebnisse müssen die Umfrageregion und die Abweichungsquote präsentiert werden.

Gleichzeitig will die Polizei angesichts der befürchteten Überhitzung der SNS-Wahlkampagne gegen illegale Aktivitäten härter vorgehen.

Schon bei einem einfachen Retweet, der Weiterleitung eines Twitter-Beitrags, von Ergebnissen einer Umfrage, die eine nicht zertifizierte Institution oder Person ohne vorherige Anmeldung durchführte, droht eine Strafe. Denn eine solche Umfrage stellt bereits einen Gesetzesverstoß dar.

Die Verbreitung falscher Informationen, die Verteilung von Cybergeld und die Beteiligung von Minderjährigen an einer Wahlkampagne über SNS zählen ebenfalls zu illegalen Wahlkampfaktivitäten.

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