Die Nationale Menschenrechtskommission hat neue Richtlinien für den Menschenrechtsschutz von insgesamt sieben besonders gefährdeten Immigrantengruppen vorgestellt. Dazu zählen unter anderem Gastarbeiter, ausländische Ehefrauen, ausländische Kinder und Flüchtlinge.
Die Kommission forderte das Justizministerium und andere relevante Behörden auf, die neuen Richtlinien aktiv umzusetzen.
Insbesondere wird die Politik zur Anerkennung von Asylsuchenden kritisiert, die im internationalen Vergleich zu streng sei. Auch in der Wartezeit bis zur Entscheidung müsse der Schutz der Menschenrechte der Asylsuchenden gewährleistet werden, so die Kommission.
Bezüglich Gastarbeitern forderte die Kommission, nach Ende des Arbeitsvisums müsse bei Zustimmung des Arbeitgebers die Wiedereinreise vereinfacht werden, wenn der Arbeitnehmer nicht gegen nationale Gesetze verstoßen hat.
Die neuen Richtlinien wurden auf Basis registrierter Fälle von Menschenrechtsverletzungen bei Immigranten aus den letzten zehn Jahren erstellt.